Einreichung von Förderanträgen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft: Jetzt Ihre Idee für zukunftsfähige ländliche Räume verwirklichen!

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Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) sind bis 30. September (Stichtag) Einreichungen in der Förderschiene Ländliche Innovationssysteme (77-03) auf der Digitalen Förderplattform (DFP) der AMA möglich.

Gefördert werden regionale Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozesse (FG1), Ländliche Innovationsunterstützungsnetzwerke (LIN) und Ländliche Innovationspartnerschaften (LIP). 

Die Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI) ist ein Konzept der EU zur Förderung von Innovationen in der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen. Gefördert wird insbesondere der Brückenschlag zwischen Forschung und landwirtschaftlicher Praxis sowie die Unterstützung von Akteurinnen und Akteuren bei der Stärkung ihrer regionalen Innovationsfähigkeit und Etablierung einer fruchtbaren Innovationskultur. 

Die Fristen zur Einreichung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft sind beziehungsweise werden auf der Digitalen Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria (AMA) veröffentlicht.

 

Ländliche Innovationssysteme (77-03):

Ländliche Innovationssysteme im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft: Förderung von regionalen Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozessen, Ländlichen Innovationsunterstützungsnetzwerken (LIN) und Ländlichen Innovationspartnerschaften (LIP).

Nächster Stichtag ist am 30. September 2024

Vorlage der Unterlagen in der DFP bis Mitte August 2024

Bitte unbedingt beachten, dass mit Stichtag nur vollständige Förderanträge im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Um eine rechtzeitige Prüfung der Förderanträge auf Vollständigkeit und allfällig notwendige Nachreichungen zu ermöglichen, empfehlen wir eine zeitgerechte Einreichung Ihres Förderantrags idealerweise 1,5 Monate vor dem Stichtag, das heißt Mitte August 2024 für den Stichtag vom 30. September 2024. Ist Ihr Antrag am Stichtag nicht vollständig, kann dieser im Auswahlverfahren erst bei einem darauffolgenden Stichtag berücksichtigt werden. 

Die Einreichung von Förderanträgen ist laufend möglich. Der folgende Link führt zu den Förderungen und Fristen:

https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen




Illustration: Megafon
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