Grüne Architektur – Umweltleistungen der GAP im Fokus
Der Begriff „Grüne Architektur“ bezieht sich auf alle Auflagen und Fördermaßnahmen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes, die im Rahmen der nationalen strategischen Pläne für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) vorgesehen sind. In Österreich erfolgt die Umsetzung der Grünen Architektur im Rahmen der neuen GAP 23-27 insbesondere durch die erweiterte Konditionalität („Grundanforderungen an die Betriebsführung“ (GAB) und Standards für den “Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen” (GLÖZ)), dem Agrarumweltprogramm ÖPUL, welches neben den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der zweiten Säule ab 2023 auch die neu eingeführten, durch Mittel der ersten Säule finanzierten Öko-Regelungen beinhaltet. Ergänzt werden diese flächen- & tierbezogenen Maßnahmen um Projektmaßnahmen im Bereich der Bildung, Beratung und Investitionsförderung.
Anhand einer Online-Informationsveranstaltung wurde die Grüne Architektur der neuen GAP vorgestellt. Dabei wurde auf die zentralen Elemente der Grünen Architektur der GAP 23-27 und deren Umsetzung in Österreich eingegangen. Zudem wurden anhand von Beispielen aus der Praxis aufgezeigt, wie die einzelnen Elemente der Grünen Architektur von Landwirtinnen und Landwirten umgesetzt werden und welche Vorteile dieser strategische Ansatz für den einzelnen Betrieb sowie zur Erreichung von Umweltzielen hat.