Nature Restoration Law: Herausforderungen & Chancen für Biodiversität, Bewirtschafter:innen und Gesellschaft
Das Nature Restoration Law (Wiederherstellungsverordnung) wurde im Juni 2024 im Umweltrat beschlossen. Im Vor- und Nachfeld wurde die Abstimmung von umfassenden Diskussionen über die Auswirkungen der Verordnung auf die Flächenbewirtschaftung und -nutzung begleitet. Im Rahmen der Veranstaltung wurde der Inhalt der Wiederherstellungsverordnung, insbesondere Artikel 4 (Lebensräume), Artikel 11 (Landwirtschaftliche Ökosysteme) und Artikel 12 (Waldökosysteme), präsentiert und Chancen sowie Risiken aus der Perspektive von Bewirtschaftenden und des Naturschutzes beleuchtet.
In einem ersten Schritt wurden die Inhalte der Verordnung an der Schnittstelle Land- und Forstwirtschaft und Naturschutz vorgestellt. Anschließend hatten Vertreter:innen von Bewirtschafter:innen die Möglichkeit, ihre Sorgen, Ängste, Risiken aber auch Chancen, die sich aus der Umsetzung der WHVO ergeben, darzustellen. Die Perspektive des Naturschutzes wurde von Bundes- und Landesvertreter:innen des amtlichen Naturschutzes skizziert. Weiters wurden, durch Renaturierungsprojekte der Vergangenheit, praktische Beispiele aufgezeigt. Die bewusste Gestaltung von Lebensräumen auf geeigneten Standorten bietet die Möglichkeit, mit interessierten Landwirtinnen und Landwirten freiwillig Biodiversitätsmaßnahmen umzusetzen. Dadurch kann ein Beitrag zur Biodiversität im Allgemeinen aber auch zur positiven Entwicklung von Schutzgütern der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie sowie der nationalen Roten Listen geleistet werden. Zum Abschluss wurde die Fragestellung „Wie kann eine erfolgreiche, konfliktfreie und breit getragene nationale Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung gelingen?“ erörtert.
Eine der Zielsetzungen in der Vision 2028+ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft lautet „Maßgeschneiderte und regionale Biodiversitätsmaßnahmen tragen dazu bei, dass eine Trendumkehr erreicht wird und der „günstige Erhaltungszustand“ von Arten und Ökosystemen in eine positive Richtung zeigt.“ Die praxistaugliche Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung hat das Potential maßgeblich zu dieser Zielerreichung beizutragen.